Fällung der Rotbuche im Schlosspark notwendig
Die große Rotbuche im Finsterwalder Schlosspark an den Würfelhäusern wurde über die Sommermonate immer auffälliger. Die Krone war das ganze Jahr sehr lichtdurchlässig, der Baum verlor bereits im Spätsommer seine Blätter. Das veranlasste den Wirtschaftshof der Stadt Finsterwalde zu einer umfassenden Begutachtung der Rotbuche durch ein Gutachterbüro, um mit einer fachlichen Begleitung Sanierungsmaßnahmen an dem Baum einleiten zu können. Das Ergebnis fiel leider sehr ernüchternd aus: Für die Rotbuche gibt es keine Rettung, sie muss gefällt werden, so der Gutachter.
Der Baum ist durch einen Pilz befallen, die Materialzersetzung im Baum hat begonnen und wird sich im Baum verteilen und die Standsicherheit des Baumes gefährden. Sanierungsmaßnahmen werden nicht empfohlen, da eine Buche ein Einkürzen der Krone nicht kompensieren kann und somit noch anfälliger gegen Pilzbefall wird. In dieser logischen Konsequenz wird von dem Gutachter eine Entnahme des Baumes empfohlen.
Nach dem Ausfräsen der vorhandenen Wurzeln und einer entsprechenden Bodenaufbereitung soll eine Neubepflanzung erfolgen.
Seit November 2025 liegt der Stadt Finsterwalde dieses Gutachten vor, jedoch steht die Fällgenehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster noch aus. Vor wenigen Tagen brach wiederum ein großer Ast ab, sodass der Baum nun aus Sicherheitsgründen weiträumig abgesperrt wurde.
Der Wunsch der Stadt Finsterwalde ist es daher zeitnah eine Fällgenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde zu erhalten und den vom Pilz befallenen Baum zu fällen, sodass sich dort an selber Stelle ein neuer Baum entfalten kann, bis dahin muss die Absperrung des Baumes zur Wahrung der Verkehrssicherheit bestehen bleiben, so Herr Pinetzki, Abteilungsleiter Tiefbau und Grünpflegeverwaltung.