Lärmaktionsplan
Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Finsterwalde
Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden die EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) sowie die darauf Bezug nehmenden nationalen gesetzlichen Regelungen im Bundesimmissionsschutzgesetz. Das Hauptziel der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Hierzu sind die Belastungen der Bevölkerung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten zu ermitteln sowie anschließend geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung in Aktionsplänen zu erarbeiten. Die Ermittlung der Immissionen aus den wesentlichen Lärmquellen (Verkehrslärm von Hauptstraßen, Haupteisenbahnstrecken, Großflughäfen sowie Lärm von Industrie und Gewerbe) erfolgt bei gleichzeitiger Abschätzung der Anzahl von Betroffenen.
Im Land Brandenburg wird die Lärmkartierung für den Straßenverkehr durch das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) durchgeführt und der zuständigen Behörde zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Nunmehr liegen die Lärmkartierungen der Hauptstraßen sowie die Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen vom Eisenbahnbundesamt (EBA) für die Stufe 4 vor.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 sind im Artikel des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) »Lärmkartierung zum Umgebungslärm« veröffentlicht. Detaillierte Ergebnisse für unsere Region sind im
zusammengefasst. Bei bestehenden Lärmproblemen erarbeiten die zuständigen Behörden – dies sind im Land Brandenburg die Gemeinden - unter Mitwirkung der Öffentlichkeit den Lärmaktionsplan, der von der Kommunalvertretung förmlich beschlossen werden sollte. Die erarbeiteten Pläne werden im Land durch das MLUK gesammelt und über das Bundesministerium zusammengefasst an die europäische Gemeinschaft (EG) gemeldet. In Abständen von fünf Jahren ist die Umsetzung des Lärmaktionsplans zu überprüfen und der Plan gegebenenfalls fortzuschreiben.
Der Lärmaktionsplan für die Stadt Finsterwalde wurde letztmalig im Jahr 2018 aktualisiert. Für 2023 / 2024 ist daher eine Überprüfung / Fortschreibung vorzunehmen.
Mit der Lärmaktionsplanung wird neben der Reduzierung gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Lärm auch insgesamt eine Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität in der Stadt Finsterwalde angestrebt.
Die SVU Dresden wurde mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes in der Stufe 4 beauftragt und untersucht in diesem Zusammenhang die Lärmbelastung durch Straßenverkehr im Stadtgebiet Finsterwalde. Ziel ist es, die am stärksten von Lärm betroffenen Menschen zu entlasten. Die Fortschreibung beinhaltet in dieser Runde insbesondere die Neuberechnung der Lärmsituation auf Grundlage eines neuen EU-weit harmonisierten Berechnungsverfahrens. Im Stadtgebiet Finsterwalde betrifft dies in der Sonnewalder Straße den Abschnitt Fritz-Reuter-Straße bis zum Kreisverkehr an der großen Bahnunterführung. Als wesentliche Aufgabe kommt dem Lärmaktionsplan zudem die Prüfung offener Maßnahmenvorschläge vergangener Runden sowie die Ermittlung neuer Maßnahmen zu.
Lärmminderungsmaßnahmen können beispielsweise Geschwindigkeitsreduzierungen oder die Förderung des nicht motorisierten Personenverkehrs darstellen.
Im Verlauf der Aufstellung des Lärmaktionsplanes bestand für Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen im Stadtgebiet einzureichen.
Eine Beteiligung hat im März 2023 und im April 2024 stattgefunden. Die Entwurfsfassung der Lärmaktionsplanung wurde abschließend vorgestellt und diskutiert. Das Verfahren wurde durch den Beschluss zum Lärmaktionsplan der Stadt Finsterwalde der SVV am 25.09.2024 beendet.
Der Lärmaktionsplan kann hier auch digital eingesehen werden: