Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Zuständige Stelle

Einwohnermeldeamt

Abteilung Ordnungsverwaltung

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Kontakt