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Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs für ein Zielszenario Wärmeplanung (KWP) der Stadt Finsterwalde 

Die Stadt Finsterwalde hat gemäß den Bestimmungen des § 4 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans veranlasst. Der Geltungsbereich der Kommunalen Wärmeplanung umfasst das gesamte Gemeindegebiet. Gemäß WPG umfasst die kommunale Wärmeplanung insbesondere: 

•    die Eignungsprüfung nach§ 14 WPG
•    die Bestandsanalyse der derzeitigen Wärmeversorgung nach § 15 WPG
•    die Potenzialanalyse zur Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme nach § 16 WPG
•    die Entwicklung eines Zielszenarios zur zukünftigen klimaneutrale Wärmeversorgung nach§ 17 WPG
•    die Einteilung des beplanten Gebietes in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach§ 18 WPG
•    die Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 WPG
•    die Umsetzungsstrategie zur schrittweisen Realisierung dieses Zielszenarios nach§ 20 WPG

Das Zielszenario stellt die langfristig angestrebte Struktur der Wärmeversorgung in der Stadt Finsterwalde dar. Es beschreibt insbesondere die geplante Einteilung des Stadtgebietes in Wärmeversorgungsgebiete (leitungsgebundene Fernwärme oder dezentrale Lösungen) sowie die zeitlichen Transformationspfade zur Dekarbonisierung. 
Gemäß § 7 Abs.1 WPG erfolgt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aller Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Wärmeplanung berührt werden. Der Entwurf des kommunalen Wärmeplans einschließlich des Zielszenarios wird gemäß § 13 Abs. 4 WPG WPG für die Dauer von 30 Tagen zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten bereitgestellt. 


Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung nach § 13 Abs. 3 WPG kann: 
vom 15.12.2025 bis einschließlich 30.01.2026 hier: 

eingesehen werden. 


Zusätzlich liegen die Unterlagen ebenfalls während der Auslegefrist im Fachbereich Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr der Stadtverwaltung Finsterwalde (Eingang M), Schloßstraße 7/8 in 03238 Finsterwalde während folgender Dienstzeiten: 

Montag:          9-12 und 13-15 Uhr

Dienstag:        9-12 und 13-17 Uhr

Mittwoch:        9-12 Uhr

Donnerstag:    9-12 und 13-17 Uhr

Freitag:            9-12 Uhr


zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Abschlussbericht schriftlich oder nach telefonischer Terminvereinbarung während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Fragen zum Entwurf können ebenfalls telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Es wird darum gebeten, Stellungnahmen elektronisch zu übermitteln: 
Postanschrift:

Stadt Finsterwalde 

Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr Schloßstraße 7 /8 
03238 Finsterwalde 

Telefon: Frau Schüler 03531 - 783 900 Frau Dirkx 03531 - 783 903

E-Mailadresse: s.schueler@finsterwalde.de und k.dirkx@finsterwalde.de

Nationale Klimaschutzinitiative 

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) der Bundesregierung unterstützt seit 2008 zahlreiche Projekte, die zur Senkung von Jreibhausgasemissionen beitragen. Auch die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Finsterwalde wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gefördert. Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie Finsterwalde bis 2045 eine klimaneutrale und zukunftssichere Wärmeversorgung erreichen kann. 


Datenschutz 
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 12 WPG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern eine Stellungnahme ohne Absender abgegeben wird, erhält der Verfasser keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. 


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