Inhalt

Führerscheinumtausch auch online möglich

Das Straßenverkehrsamt hat kürzlich darauf aufmerksam, dass Anfang kommenden Jahres für einige Bürgerinnen und Bürger ein Führerscheinumtausch anstehen wird. Betroffen sind Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben und in den Jahren 1971 oder später geboren wurden. Sie sind dazu verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Bei den zu tauschenden Dokumenten handelt es sich um Führerscheine aus Papier, die in der DDR bzw. bereits in der BRD ausgegeben wurden.

Führerscheine, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht umgetauscht wurden, sind danach ungültig. Dies gilt auch für Führerscheine, die bereits getauscht werden mussten. 

Der Umtausch kann im Bürgerservice der Stadt Finsterwalde sowie online erfolgen. Das entsprechende Angebot finden Interessenten unter der Adresse: https://lkee.de/Service-Verwaltung/Online-Dienste/ unter dem Punkt „Straßenverkehrsamt“. Die Stadt Finsterwalde empfiehlt den digitalen Umtausch für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus Zeit- und Organisationsgründen.