Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden

Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Kosten

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Voraussetzungen

  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Verfahrensablauf

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Fachbereich Finanzwirtschaft

Schloßstraße 7/8
03239 Finsterwalde

Kontakt

Frau Eichberger

Abteilung Ordnungsverwaltung
Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Kontakt