Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Teaser
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Volltext
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Kosten
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Amt Peitz und ZV Dikom
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune