amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Einwohnermeldeamt

Abteilung Ordnungsverwaltung

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Kontakt

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