Bestattung Durchführung Feuerbestattung

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Um eine Bestattung in der Urne durchzuführen, muss vieles beachtet werden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Vergleichen Sie auch die Ausführungen unter „Bestattung- Durchführung“.

Volltext

Die Feuerbestattung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich der Einäscherung der verstorbenen Person und der anschließenden Beisetzung der Urne mit der Totenasche.

Die Einäscherung (Kremierung) darf nur in einem Sarg vorgenommen werden.

Die Urne mit der Totenasche ist auf einem Friedhof beizusetzen. Die Grabart richtet sich nach dem Angebot der Gemeinde oder der Kirche, die den Friedhof betreibt. Gesetzlich erlaubt sind die Beisetzung in der Erde, in einer Urnenstele, in einer Urnenwand, in einer unterirdischen Gruft oder oberirdischen Grabgebäude oder das Verstreuen der Totenasche auf einer Aschestreuwiese. Mit Zustimmung der Kirche darf die Urne auch in einer Kirche beigesetzt werden. Eine Seebestattung ist nur erlaubt, wenn dies die verstorbene Person gewünscht hat und dem andere Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Eine Seebestattung ist nur in Hoher See und nicht in brandenburgischen Gewässern erlaubt.

In einigen Gemeinden werden „Bestattungen im Wald“ angeboten. Hierbei handelt es sich rechtlich um Friedhöfe in der Trägerschaft einer Gemeinde oder einer Kirche, wobei diese sich mitunter eines Privaten bedienen, der den Friedhof für den Träger betreibt.

Bei einer Feuerbestattung ist eine zweite Leichenschau erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sterbeurkunde oder ein Nachweis des zuständigen Standesamtes, dass die Beurkundung zurückgestellt worden ist.

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem beauftragten Bestattungsinstitut bzw. bei der Gemeinde oder Kirche, auf deren Friedhof die Beisetzung erfolgen soll.

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde