Reisedokumente für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre beantragen
Gesetzliche Änderung
- Ab 01.01.2024 werden die bisherigen Kinderreisepässe abgeschafft und durch elektronische Personalausweise bzw. Reisepässe ersetzt.
Voraussetzungen
-
Hauptwohnsitz Finsterwalde
-
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
-
Ein sorgeberechtigtes Elternteil muss bei Antragstellung des Kinderreisepasses anwesend sein.
-
Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen ihre Unterschrift bei Antragstellung leisten.
-
Jeder Kinderreisepass muss mit einem Lichtbild versehen werden.
Erforderliche Unterlagen
-
Original der Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde des Kindes
-
Bisheriger Kinderreisepass
-
Kinder müssen bei der Beantragung zugegen sein
-
Ein biometrisches Lichtbild nach den neuen Foto-Richtlinien
-
Ein gültiges Personaldokument des Sorgeberechtigten
-
Bei gemeinsamen Sorgerecht: Zustimmungserklärung des 2. Sorgeberechtigten, Sorgerechtserklärung + Kopie vom Personaldokument sowie Nachweis der Sorge + Kopie vom Personaldokument
-
ggf. Nachweise über das alleinige Sorgerecht (Negativattest oder Scheidungsurteil)
Gebühr
- Personalausweise: für alle Reisen innerhalb der EU = 22,80 €
- Reisepässe: für Reisen außerhalb der EU = 37,50 €
- Bargeldlose Bezahlung:
Im Bürgerservice ist die Bezahlung der anfallenden Gebühren bargeldlos möglich. Wir bitten, diese Möglichkeit bevorzugt zu nutzen.
Gültigkeit
- Die Gültigkeit aller Reisedokumente für Kinder und Jugendliche beträgt 6 Jahre.
- Die Kinder müssen ab dem 6. Lebensjahr persönlich bei der Antragstellung mit anwesend sein.
- Weitere Informationen finden Sie hier.