Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses
Bekanntmachung
über die Sitzung des Wahlausschusses
zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der
Stadt Finsterwalde
am Sonntag, dem 28. September 2025
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 63 i. V. m. § 37 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz und § 38 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet am 29. Juli 2025 um 16.00 Uhr
in der Remise der Stadtverwaltung Finsterwalde, Schloßstraße 7/8 statt.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).
Finsterwalde, den 04.07.2025
MierschWahlleiter