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Bekanntmachung über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses gemäß § 63 i. V. m. §§ 48 und 77 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz sowie § 74 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung findet am 30. September 2025 um 16.00 Uhr in der Remise der Stadtverwaltung Finsterwalde, Schloßstraße 7/8 statt.

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Der Wahlleiter ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 4 Abs. 1 Brandenburgische Kommunalwahlverordnung).

Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer dem Wahlleiter mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind (§ 16 Abs. 3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).

Finsterwalde, den 18.09.2025

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Miersch

Wahlleiter