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Wohnsitz an-/ummelden

Wenn Sie einen Wohnsitz in Finsterwalde beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik muss der Einwohner eine dieser Wohnungen als Hauptwohnung bestimmen. Die Hauptwohnung ist die "vorwiegend genutzte" Wohnung. Bei Einwohnern unter 18 Jahre verbleibt die Hauptwohnung bei dem Personensorgeberechtigten. Die Wohnung am Ausbildungsort (Internat, Wohnheim oder auch eigene Wohnung) ist eine Nebenwohnung. Neugeborene werden automatisch durch das beurkundende Standesamt angemeldet. Der Wohnungsgeber ist gemäß §19 Bundesmeldegesetz verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirekn. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.

 

notwendige Unterlagen

- Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
- Wenn keine Personaldokumente vorhanden sind: Geburtsurkunde oder Eheurkunde
- ggf. Urkunde zum Nachweis des Familienstandes, z.B. rechtsgültiges Scheidungsurteil
- Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung

 

Formulare

→ Wohnungsgeberbestätigung

→ Zustimmung Sorgebrechtigte/r

 

Gebühr

- keine