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Wohnberechtigungsschein beantragen

Für den Bezug einer geförderten oder belegungsgebundenen Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Für die Beantragung empfehlen wir Ihnen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen.

→ Antragsformular Wohnberechtigungsschein


Gebühren

je Wohnberechtigungsschein 15 Euro

Rechtliche Grundlagen

WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz

BbgWoFG – Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz