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Sterbefall / Sterbebeurkundung

Ein Sterbefall wird beim Standesamt Finsterwalde beurkundet, wenn die Person in Finsterwalde oder in einem Ortsteil verstorben ist. Die Sterbefallanzeige ist spätestens am dritten Werktag durch die nächsten Angehörigen zu erstatten. In der Regel übernimmt dies der beauftragte und bevollmächtigte Bestatter. Ist die Person in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. verstorben, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.
Zur Beurkundung des Sterbefalles müssen Dokumente vorliegen, die den vollständigen und richtigen Namen, den Familienstand und die gegenwärtige Anschrift nachweisen. Die übrigen zur Beurkundung des Sterbefalls notwendigen Angaben (z.B. Informationen zu Angehörigen, Beruf des Verstorbenen, Religionszugehörigkeit usw.) erfragt der Bestatter in einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen. Er legt dem zuständigen Standesbeamten auch die weiteren notwendigen Unterlagen (z.B. Totenschein) vor.


Gebühren


Sterbeurkunden für Krankenkassen und für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden sind folgende Gebühren für den weiteren Bedarf zu entrichten:
•    Für die Erstellung der Sterbeurkunde bzw. beglaubigte Abschrift: 15,00 Euro
•    Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird: 7,50 Euro


Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz
PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes
GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern