Inhalt

Personalausweis beantragen

Für das Beantragen eines neuen elektronischen Personalausweises gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

  • Der Antragsteller hat in Finsterwalde seinen Hauptwohnsitz.

  • Für Minderjährige, die noch nicht 16 Jahre alt sind, kann nur die sorgeberechtigte Person den Antrag stellen.

  • Alle Deutschen Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, oder ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend im Inland aufhalten, sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen.

  • Der Ausweis muss persönlich in der Personalausweisbehörde beantragt werden. Sofern für einen Ausweispflichtigen ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenkreis die Antragstellung umfasst, hat dieser den Antrag in Anwesenheit des Betreuten zu stellen.

  • Jeder Person darf nur einen Personalausweis besitzen. Die Gültigkeit beträgt 10 Jahre, für alle Personen unter 24 Lebensjahr eine Gültigkeit von 6 Jahren.

  • Eine Verlängerung der Gültigkeit des Dokumentes ist nicht möglich.

  • Die Herstellung des elektronischen Personalausweises erfolgt zentral in der Bundesdruckerei.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde

  • Bei verheiratet, geschiedenen bzw. verwitweten Personen: Eheurkunde (Stammbuch)

  • soweit vorhanden der Kinderreisepass, Reisepass oder bisheriger Personalausweis (auch abgelaufene Dokumente)

  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild

  • die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig z.B. USB-Stick, elektronische Übermittlung

  • eine Antragstellung unter 16 Jahre immer in Begleitung eines Sorgeberechtigten und die Zustimmungserklärung des weiteren Sorgeberechtigten + Personaldokument (Kopie)

  • Nachweis der Sorge

  • Für die Verlustanzeige eines Dokumentes ggf. amtliche Lichtbildausweise z.B. Schwerbehindertenausweis, Führerschein bzw. Verlustprotokoll der Polizei

Gebühr

  • Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr: 37,00 €
  • Antragsteller unter dem 24. Lebensjahr: 22,80 €
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 €. (Gültigkeit 3 Monate)
  • Die Gebühr wird bei Antragstellung erhoben. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Formulare

  

Rechtliche Grundlagen

  • PAuswG – Personalausweisgesetz
  • PAuswGebV - Personalausweisgebührenverordnung