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Melderegisterauskunft

Gern erteilen wir Ihnen Auskunft zu Personen, die im Melderegister eindeutig bestimmbar sind.

Suchkriterien können sein:
- Name, Vorname
- Geburtsort, Geburtsdatum
- aktuelle oder historische Wohnanschriften

Wenn sich die Person nicht eindeutig ermitteln lässt, können wir Ihnen keine Auskunft erteilen.

Eine einfache Melderegisterauskunft kann nur auf Antrag erteilt werden. Ab dem 01.11.2015 sind nach dem Bundesmeldegesetz folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Wenn die Melderegisterauskünfte für gewerbliche Zwecke benötigt werden, ist der Zweck anzugeben.
- Der Antragsteller muss außerdem erklären, ob die Auskunft zu Werbezwecken oder zum Adresshandel genutzt werden soll.
- Die anfragende Person muss sich legitimieren.

Eine einfache Melderegisterauskunft enthält gemäß § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz folgende Angaben:
1. Familiennamen
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung
5. Auskunft, dass der Einwohner verstorben ist

 

Erforderliche Unterlagen

- gültiger Personalausweis oder Reisepass der anfragenden Person

 

Gebühr

- je nachgefragte Person : 10,00 €