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Hund an-/abmelden

Als Halter eines Hundes sind Sie zur Anmeldung des Hundes und zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet. Bei Anmeldung eines Hundes ist die Kopie des Kaufvertrage oder der Name und die Anschrift des Vorbesitzers oder des Tierheimes erforderlich.

 

Formulare

→ Hinweise und Anmeldung eines Hundes/Ordnungsamt

→ Anmeldung eines Hundes/Steuererfassung

→ Abmeldung eines Hundes/Steuererfassung

Grundlage

→ Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

→ Satzung der Stadt Finsterwalde über die Erhebung einer Hundesteuer