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Führerscheinangelegenheiten

Wenn Sie hier gemeldet sind, nehmen wir gern Ihre vollständigen Anträge in Führerscheinangelegenheiten entgegen und leiten diese für Sie an das zuständige Straßenverkehrsamt Bad Liebenwerda weiter.

Informationen, welche Papiere vorzulegen sind erhalten sie bei Ihrer Fahrschule oder beim Straßenverkehrsamt

Diese Anträge können hier abgegeben werden:

  • Erstantrag Führerschein

  • Verlängerung Führerschein (C, CE, 95 nur direkt beim Staßenverkehrsamt)

  • Erweiterung Führerschein

  • Umtausch Altführerschein

  • Fahrerkarte

 Die Antragsformulare finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster.

 

Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C und CE im Einwohnermeldeamt der Stadt Finsterwalde nicht mehr möglich

Änderungen betreffen vor allem die Klassen C und CE.

Der ab Mai 2021 bundesweit eingeführte Fahrerqualifizierungsnachweis dient dem Nachweis einer bestehenden Berufsqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Zukünftig kann er der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden, d.h. eine Abholung bei der Behörde ist nicht mehr erforderlich. Auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat ist möglich. Gleichzeitig wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb gehen.

Die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Verlängerung, Erteilung, Neuerteilung oder Erweiterung der Klassen C Im Fahrerlaubnisrecht sind ab Mai 2021 umfangreiche Änderungen in Kraft getreten. Diese und CE erfolgen ab 01.06.2021 ausschließlich in der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Elbe-Elster in Bad Liebenwerda.

Dementsprechend werden diese Anträge zukünftig im Einwohnermeldeamt der Stadt Finsterwalde nicht mehr angenommen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie in der Führerscheinstelle des Landkreises Elbe-Elster. (Tel.-Nr.: 035341/ 977620)

Umtausch von Altführerscheinen

Wer seinen "alten" Führerschein im "Papierformat" in einen EU-Führerschein umtauschen möchte, kann einen Antrag auf Umtausch stellen. Die Gültigkeit des neuen Führerscheines wird auf 15 Jahre befristet.
Die EU hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen. Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Sofern ihr Altführerschein nicht durch den Landkreis Elbe-Elster ausgestellt wurde, ist eine Karteikartenabschrift notwendig. Um diesen Aufwand für Sie so gering wie möglich zu halten, wird diese durch die Fahrerlaubnisbehörde angefordert. Die Gebühr dafür beträgt 3€. 

Führerscheinumtausch auch online möglich

Auf https://www.lkee.de/Service-Verwaltung/Online-Dienste/ können Sie Ihren Altführerschein auch digital umtauschen. Den Antrag finden Sie auf der Seite des Landkreises Elbe-Elster unter "Straßenverkehrsamt".

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiges Personaldokument

  • biometrisches Passbild (3,5 x 4,5 cm)

  • Kopie von Führerschein und Personaldokument

 

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Finsterwalde / Pechhütte/ Sorno

  • persönliche Vorsprache ist erforderlich

 

Rechtsgrundlagen

Straßenverkehrsgesetz, Fahrerlaubnis-Verordnung

 

Gebühren

25,30 €  Altführerschein

28,30 € Altführerschein kreisfremd (inkl. Karteikartenabschrift)

10,00 €  Kartenführerschein

Zahlungsarten:  mit EC Karte, bar


Fristen

Wenn Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, haben Sie die Pflicht diesen umzutauschen. Die Übersicht dazu finden Sie unter Formulare.

Formulare zum Ausdrucken

→ Erstantrag /Erweiterung Führerschein

→ Verlängerung Fahrerlaubnis

→ Umtausch Führerschein

→ Merkblatt - Umtausch

→ Kontakt /Straßenverkehrsamt