Hund an-/abmelden
Als Halter eines Hundes sind Sie zur Anmeldung des Hundes und zur Zahlung von Hundesteuer verpflichtet. Bei Anmeldung eines Hundes ist die Kopie des Kaufvertrage oder der Name und die Anschrift des Vorbesitzers oder des Tierheimes erforderlich.
Formulare
Hinweise und Anmeldung eines Hundes/Ordnungsamt
Anmeldung eines Hundes/Steuererfassung
Abmeldung eines Hundes/Steuererfassung
Grundlage
Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg
Satzung der Stadt Finsterwalde über die Erhebung einer Hundesteuer
Kontakt
Ordnungsamt
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Eingang D
Zimmer 311
Frau Reinhard 03531 783 612
E-Mail: sicherheit-ordnung@finsterwalde.de
Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung
Steuern
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Eingang G
Zimmer 113
Frau Glaubitz 03531 783 422
E-Mail: stadtkasse3@finsterwalde.de