Wohnberechtigungsschein beantragen
Für den Bezug einer geförderten oder belegungsgebundenen Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein (WBS) benötigt. Für die Beantragung empfehlen wir Ihnen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Das Antragsformular finden Sie vorab schon mal hier.
Gebühren
je Wohnberechtigungsschein 15 Euro
Rechtliche Grundlagen
WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz
Kontakt
Wohnungswesen
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Eingang I
Frau Arlt 03531 783 940
Zimmer 338
E-Mail: bauverwaltung@finsterwalde.de
Dienstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Donnerstag 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
und nach Vereinbarung