Gewerbezentralregisterauskunft
Voraussetzungen und allgemeine Hinweise
Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie das 14. Lebensjahres vollendet und Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Finsterwalde haben. In jedem Fall ist eine persönliche Antragstellung erforderlich.
Die Ausstellung der Auskunft aus dem GZR erfolgt beim Gewerbezentralregister des Bundesamtes für Justiz in Bonn. Die einfache Auskunft aus dem GZR wird an die im Melderegister angegebene Privatadresse des Antragstellers gesandt. (Belegart 1) Wird die Auskunft aus dem GZR zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, erfolgt die Zusendung dieser direkt an die Behörde. (Belegart 9)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Reisepass
Gebühr
13,00 €
Formulare
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Kontakt
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Schlosshof Eingang C
Frau Horbanz
Telefon 03531 / 783 620
Fax 03531 / 783 766
Email: einwohnermeldeamt@finsterwalde.de
Frau Zaghdoudi
Telefon 03531 / 783 621
Fax 03531 / 783 767
Email: einwohnermeldeamt2@finsterwalde.de
Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 12 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr