Reisepass beantragen
aktualisiert: 01.06.2021
Wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten, gelten folgende Voraussetzungen und Hinweise:
-
der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
-
der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Finsterwalde
-
der Antragsteller muss persönlich zur Beantragung des Dokuments erscheinen
-
eine Verlängerung des Passes ist nicht möglich
-
für Vielreisende kann die Ausstellung eines 48seitigen Reisepasses beantragt werden
-
die Herstellung des Reisepasses erfolgt zentral in der Bundesdruckerei
-
die Erstellung eines Express-Passes ist kurzfristig möglich
Erforderliche Unterlagen
-
Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde
-
Bei verheiratet, geschiedenen bzw. verwitweten Personen: Eheurkunde (Stammbuch)
-
soweit vorhanden der Kinderreisepass, Reisepass oder bisheriger Personalausweis (auch abgelaufene Dokumente)
-
ein aktuelles biometrisches Lichtbild
-
die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig z.B. USB-Stick, elektronische Übermittlung
-
eine Antragstellung unter 18 Jahre immer in Begleitung eines Sorgeberechtigten und die Zustimmungserklärung des weiteren Sorgeberechtigten + Personaldokument (Kopie)
-
Nachweis der Sorge
-
Für die Verlustanzeige eines Dokumentes ggf. amtliche Lichtbildausweise z.B. Schwerbehindertenausweis, Führerschein bzw. Verlustprotokoll der Polizei
Gebühren bei Antragstellung
60,00 € Reisepass
37,50 € Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre alt
92,00 € Expresspass
69,50 € Expresspass für Antragsteller unter 24 Jahre alt
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen
Gültigkeit
10 Jahre
6 Jahre für Antragsteller unter 24 Jahre
Formulare
Zustimmungserklärung des Sorgeberechtigten
Kontakt
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Schlosshof Eingang C
Frau Horbanz
Telefon 03531 / 783 620
Fax 03531 / 783 766
Email: einwohnermeldeamt@finsterwalde.de
Frau Zaghdoudi
Telefon 03531 / 783 621
Fax 03531 / 783 767
Email: einwohnermeldeamt2@finsterwalde.de
Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr