Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung kann am Neben- oder Hauptwohnsitz ausgestellt werden. Es wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden.
Einfache Meldebescheinigungen enthalten folgende Daten
1. Familienname,
2. frühere Namen,
3. Vorname,
4. Doktorgrad
5. Ordensname, Künstlername,
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
7. derzeitige Anschrift, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
Erweiterte Meldebescheinigungen können außerdem folgende weitere Daten auf Antrag enthalten
1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname, Vorname, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
2. derzeitige Staatsangehörigkeit
3. frühere Anschriften
4. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
5. Familienstand
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht bei Beantragung durch dritte Personen
- Geburtsurkunde
Gebühr
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 5,00 Euro.
Kontakt
Stadt Finsterwalde
Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde
Schlosshof Eingang C
Frau Horbanz
Telefon 03531 / 783 620
Fax 03531 / 783 766
Email: einwohnermeldeamt@finsterwalde.de
Frau Zaghdoudi
Telefon 03531 / 783 621
Fax 03531 / 783 767
Email: einwohnermeldeamt2@finsterwalde.de
Sprechzeiten
Montag: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Dienstag: 9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
Mittwoch: 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr
Donnerstag: 9 bis 12 und 12 bis 17 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
Jeder erste Samstag im Monat: 9 bis 12 Uhr