Hitzewarnung
Liebe Bürgerinnen und Bürger und Gäste der Stadt Finsterwalde,
es wird heute und in den nächsten Tagen extrem heiß.
Bitte beachten Sie die Tipps des Deutschen Wetterdienstes und passen Sie gut auf sich auf!
UV-Schutztipps des Deutschen Wetterdienstes
Starke Sonnenbestrahlung meiden
Unternehmungen auf die Morgen- und Nachmittagsstunden legen.
Mittags zwischen 11 und 16 Uhr drinnen oder im Schatten aufhalten.
Babys im ersten Lebensjahr nicht der direkten Sonne aussetzen.
Bei Aktivitäten im Freien auf den UV-Index achten: zum Beispiel www.uv-index.de.
Sonnengerechte Kleidung und Sonnenbrille
Textiler Sonnenschutz besteht aus: dicht gewebten T-Shirts oder Hemden, Tuch, Kappe oder Hut mit Schirm und Nackenschutz sowie Schuhen, die den Fußrücken schützen. Bei Sonnenschutzkleidung auf die Kennzeichnung achten: UV-Protection-Factor UPF 30 oder Prüfsiegel „UV-Standard 801“.
Sonnenbrille tragen. Einen geeigneten UV-Schutz bietet die Kennzeichnung DIN EN ISO 12312-1E mit dem Standard „UV-400“.
Sonnenschutzmittel
Sonnenschutzmittel nicht verwenden, um den Aufenthalt in der Sonne zu verlängern.
Unbekleidete Hautpartien mit Sonnenschutzmitteln eincremen.
Sonnencremes mit Lichtschutzfaktor LSF 30 benutzen, die einen UVA- und UVB-Schutz bieten und keine Duftstoffe enthalten.
Vor dem Sonnenaufenthalt Sonnencreme dick und gleichmäßig auftragen und besonders auf die „Sonnenterassen“ des Körpers achten: Nase, Ohren, Lippen, Schultern und Fußrücken.
Eincremen nach zwei Stunden wiederholen, nach dem Baden ebenfalls.
Achtung: Das wiederholte Eincremen verlängert nicht die Sonnenschutzzeit.
Babys im ersten Jahr nicht mit Sonnencreme eincremen.
Quelle: nach Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) e. V.
(BfS, ADP, DWD und weitere Institutionen arbeiten im UV-Schutz-Bündnis zusammen.)
Außerdem haben wir aktuell die höchste Waldbrandgefahrenstufe im Landkreis Elbe-Elster: 5 - Sehr hohe Gefahr
Wenn Sie sich im Wald abkühlen möchten, bleiben Sie bitte auf den Hauptwegen und beachten Sie die Hinweise der Feuerwehren.
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Hinweise für Waldbesuchende
Beachten Sie das absolute Verbot von Feuer.
Kein Grillen oder Lagerfeuer im Wald oder in Waldnähe, auch nicht an Ufern von Waldseen. Das ist im Waldgesetz des Landes Brandenburg unter Paragraph 23 geregelt.
Im Wald gilt ganzjährig ein Rauchverbot.
Nicht Rauchen und keine Zigaretten wegwerfen, auch nicht aus dem fahrenden Auto.
Zufahrten zu Wäldern immer freihalten.
Nicht mit dem Fahrzeug in Waldeinfahrten parken. Diese sind Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdienst! Das Auto nur auf ausgewiesenen Parkplätzen und nicht auf trockenem Gras abstellen.
Wenn es zum Schutz des Waldes oder der Bürger nötig ist, kann die Forstbehörde ab Waldbrandgefahrenstufe 4 eine Waldsperrung anordnen. Davon wird jedoch nur selten und im Ausnahmefall Gebrauch gemacht. Sollte es einmal zu einer Sperrung kommen, ist das Waldgebiet entsprechend gekennzeichnet.