Wohnsitz Anmeldung

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Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

Volltext

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Bei Ihrer bisherigen Meldebehörde brauchen Sie sich in diesem Fall nicht abmelden.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung

Im Falle der gemeinsamen Anmeldung von Familienangehörigen genügt es, wenn eine der meldepflichtigen Personen persönlich bei der Meldebehörde erscheint. Mitzubringen sind:

  • Personaldokumente aller betroffenen Personen
  • Vollmacht(en) bei Mitanmeldung 

o          des nicht verheirateten Partners

o          von volljährigen Kindern

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde