Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Berichtigung

Teaser

Berichtigung von Unkorrektheiten oder Unvollständigkeiten im Wählerverzeichnis.

Volltext

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie Einspruch gegen das Wählerverzeichnis bei der Wahlbehörde einlegen. Über den Einspruch wird binnen 3 Tagen entschieden. Das Wählerverzeichnis wird von Amts wegen auch berichtigt, wenn das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist und die Mängel nicht Gegenstand eines Einspruchsverfahrens sind.

Rechtsgrundlage(n)

§ 24 BbgKWahlG, § 21 BbgKWahlV

Erforderliche Unterlagen

Unterlagen zur Aufklärung des Sachverhaltes

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde