Abmeldung von Hunden

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Wo kann ich einen Hund abmelden?

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes

Erforderliche Unterlagen

Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Fristen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.

Zuständige Stelle

kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Kontakt

Frau Michaela Eichberger

Stadt Finsterwalde
Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe

Schloßstraße 7/8
3238 Finsterwalde