Gaststättengewerbe Anzeige

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Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.

Volltext

Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns, die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen und die Betriebsart anzugeben. Zudem ist anzugeben, ob beabsichtigt ist, alkoholischer Getränke anzubieten.

Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.

  • Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
  • Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde