Öffentlicher Raum

Im Rahmen der Verfügungsfondsrichtlinie der Finsterwalder Städtebauförderungskulisse „Aktive-Stadtzentren“ sind u.a. folgende Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums förderfähig:
• Pflanzaktionen
• Anschaffung und Aufstellung oder Instandsetzung von bereits vorhandenem Stadtmobiliar (z.B. Bänke, Spielplätze, Blumenrabatte, Werbeausleger, Sonnenschirme, Infotafeln, Kunstobjekte)
Konditionen
bis 40 % Zuschussförderung
max. 4.000 €