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Schöffenwahl 2023

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die ordentliche Gerichtsbarkeit gesucht

Stadtverwaltung nimmt Bewerbungen bis zum 31. März 2023 entgegen

Die Stadt Finsterwalde sucht geeignete Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Sie werden als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen am Amtsgericht Bad Liebenwerda (Schöffengericht) und am Landgericht Cottbus (Strafkammern) tätig.

Die fünfjährige Amtsperiode der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter endet zum 31.12.2023, so dass für die kommende Amtsperiode Neuwahlen durchzuführen sind.

Das Schöffenwahlverfahren ist zweistufig ausgestaltet. Die Gemeinden erstellen im ersten Schritt Vorschlagslisten, der Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht angesiedelt ist, wählt die Schöffen im zweiten Schritt aus der Vorschlagsliste. Insofern ist es Aufgabe der Stadt Finsterwalde, eine Vorschlagliste aufzustellen.

 

Aufgaben und Anforderungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter/ -innen mit.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen versehen werden. Der/die Bewerber/in   sollte zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet, jedoch nicht das vollendete 70. Lebensjahr überschritten haben und den Wohnsitz innerhalb von Finsterwalde haben.

 

In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen:

- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind,

- Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

Ungeeignet für das Schöffenamt sind u.a. Personen, die die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnen.

 

Bewerbungsvorgang

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbung schriftlich bis zum 31.03.2023 richten an:                     

Stadt Finsterwalde

Fachbereich BSZ

Kennwort: Schöffenwahl 2023

Schloßstraße 7/8

03238 Finsterwalde

 

Für Ihre Bewerbung nutzen Sie bitte den Vordruck (siehe Randspalte).

Daneben können Sie den Vordruck auch per Mail oder telefonisch anfordern.

Bei Fragen können Sie sich gern per Mail oder telefonisch an Frau Trentau wenden.