Kreistagswahl Feststellung

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Alle im Land wahlberechtigte Personen können zur Kommunalwahl ihren Kreistag oder ihre Stadtverordnetenversammlung entweder per Briefwahl oder am Wahltag in einem Wahllokal wählen.

Volltext

Bei den Kommunalwahlen wählen die wahlberechtigten Bürger die Mitglieder für die Vertretungen in ihren jeweiligen kreisfreien Städten bzw. Landkreisen. Das sind im Einzelnen:

die Stadtverordnetenversammlungen der vier kreisfreien Städte bzw. die Kreistage der 14 Landkreise. Die Anzahl der Mitglieder in diesen Vertretungen richtet sich nach der Einwohnerzahl des Kreises. Jeder wahlberechtigte Bürger wird in das Wählerverzeichnis seines Wahlbezirkes eingetragen und er erhält eine Wahlbenachrichtigung. Mit dieser und dem Personaldokument nimmt er am Wahltag die Stimmabgabe im Wahllokal vor. Die Stimmabgabe kann auch per Briefwahl erfolgen. Sie muss schriftlich (z. B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), elektronisch oder per Fax beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Nach 18 Uhr am Wahltag werden die abgegebenen Stimmen ausgezählt und die Zusammensetzung der Vertretungen bestimmt. Das vorläufige Ergebnis, das in der Wahlnacht ermittelt wurde, wird in den folgenden Tagen überprüft, um das endgültige Ergebnis durch den Kreiswahlausschuss festzustellen.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde