Allgemeine Vollmacht

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Wie kann ich eine Vollmacht erteilen?

Volltext

Für amtliche Angelegenheiten (Behördengänge), die Sie nicht selbst erledigen können oder wollen, benötigt die vertretende Person eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht. In wenigen Fällen ist eine Vertretung nicht möglich und Sie müssen persönlich erscheinen.

Bitte informieren Sie sich vorherbei der entsprechenden Behörde, ob eine Vertretung möglich ist.

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde