Zweitpass beantragen
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Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie einen Zweitpass erhalten.
Volltext
In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.
Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
- schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
- Buchungsbestätigungen,
- Flugtickets;
- wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
- Ausweis der abholenden Person,
- Vollmacht;
Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.