Inhalt

Sängerstadtbudget: Vorschlags- und Abstimmungszeitraum ab diesem Jahr vorverlegt - künftig dauerhaft früher im Jahr

Das Sängerstadtbudget startet ab diesem Jahr früher: Sowohl der Zeitraum zur Einreichung von Vorschlägen als auch der anschließende Abstimmungszeitraum werden im Kalender nach vorn gezogen. Diese Vorverlegung wird künftig dauerhaft beibehalten – das Sängerstadtbudget findet fortan grundsätzlich früher im Jahr statt.

Grundlage für diese Änderung ist die Neufassung der Richtlinie, die am 26.11.2025 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. Ziel ist es, dass die ausgewählten Projekte künftig regelmäßig noch im laufenden Jahr umgesetzt werden können.

Mit der bisherigen Richtlinie, die am 01.07.2020 in Kraft trat, wurde der Abstimmungszeitraum jährlich im September bis Oktober durchgeführt. Das führte in der Praxis unweigerlich dazu, dass viele Vorhaben erst im Folgejahr realisiert werden konnten. Durch die nun frühere Taktung entstehen mehr Zeitreserven für Prüfung, Planung und Umsetzung – und die Bürgerinnen und Bürger profitieren schneller von sichtbaren Ergebnissen.

„Wir möchten, dass gute Ideen aus der Stadtgesellschaft nicht nur gewählt, sondern auch zügig umgesetzt werden können. Der frühere Zeitplan gibt uns dafür den nötigen Handlungsspielraum“, so Wirtschaftsförderer Torsten Drescher.

Die Vorschläge für das Budget, das in Abhängigkeit der Haushalts- und Finanzlage jährlich 25.000€ beträgt, können schriftlich oder per E-Mail bis zum 30. März jeden Jahres eingereicht werden. Die Vorschläge gehen allerdings erst in die Abstimmung, nachdem sie durch die Fachbereiche der Stadtverwaltung vorab auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Beispielweise muss geschaut werden, ob die Vorschläge im Wirkungsbereich der Stadt Finsterwalde liegen und, ob die erste grobe Kostenschätzung des Einreichenden realistisch ist.

Die Abstimmung über die eingereichten Vorschläge zum Sängerstadtbudget erfolgt dann im Zeitraum vom 1. Juni bis 1. Juli 2026. Stimmberechtigt sind weiterhin alle, die zum 1. Juni das 14. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Finsterwalde haben.