Garagen in Finsterwalde. Informationen an alle städtischen Garagennutzer
Die Stadt Finsterwalde hat 1160 Garagen aus DDR-Zeiten als Eigentümer im Bestand. Verpachtet und vermietet sind zurzeit 949 Garagen. Davon haben 742 Garagen einen Vertrag, der aus dem Jahr 1993, bzw. als „Erben“ einen sogenannten 3-seitigen Übernahmevertrag auf der Grundlage des Vertrages aus 1993. Diese Praxis wurde noch bis 2023 praktiziert. Somit findet hier ausschließlich das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Anwendung. Das BGB kennt jedoch nicht den Fall, dass Grundbesitz und Bebauung verschiedene Eigentümer haben. Sollte ein solcher Passus im Vertrag stehen, wäre dieser rechtlich nicht wirksam. Das hat zur Folge, dass das Eigentum am Grundstück und das Gebäudeeigentum nicht mehr getrennt behandelt werden. Die Sachlage ist sehr komplex und kann zu Irritationen führen. Die zu DDR-Zeiten errichteten Garagen, oft in Eigenleistung gebaut, „gehören“ nicht dem Erbauer, auch wenn dies im Vertrag formuliert wäre, sondern der Stadt. Und da die Verträge nach dem 03.10.1990 geschlossen wurden, gilt nicht das Schuldrechtanpassungsgesetz, welches unter Umständen eine Entschädigung für das Gebäude bei einer Kündigung zur Folge gehabt hätte.
Bisher hat die Stadt Finsterwalde diese Verträge nicht aktiv angepasst. Nun ist die Stadt angehalten, die Weichen für das Jahr 2025 neu zu stellen. Hierzu werden alle Garagennutzer, die noch einen „Altvertrag“ bzw. Übernahmevertrag haben im August/September 2024 angeschrieben, über die angestrebten Vertragsänderungen informiert und ein Angebot eines neuen Mietvertrages wird unterbreitet.
Durch diese Aktualisierung erhofft sich die Stadt Finsterwalde eine bedarfsgerechte Bestandserfassung. Dies ermöglicht eine gezieltere Planung, um sukzessive die Sanierung und Instandhaltung der Garagen einzuplanen.
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