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Finsterwalder Sangestradition im bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragen

Am 22. Oktober würdigten die Deutsche UNESCO-Kommission und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur sechs Kulturformen, die 2024 in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen wurden, darunter die Technokultur in Berlin und die Finsterwalder Sangestradition.

„Kultur ist nicht nur in Museen und Theatern zu finden, Kultur ist eben auch ein reicher Schatz an Erfahrungswissen, den man mit anderen teilt, ihn pflegt, weitergibt und gemeinsam zelebriert! Immaterielles Kulturerbe zu sein bedeutet, engagiert zu sein und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen, Traditionen zu pflegen oder auch neu zu schaffen“, so Hessens Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels. Für die Finsterwalder Sangestradition trifft dies in jedem Fall zu, wenn man die Vielfältigkeit der Sängerinnen und Sänger in der Stadt betrachtet. Bürgermeister Jörg Gampe: „Die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist für uns einerseits der Beleg dafür, dass sich die Beharrlichkeit, mit der wir uns als Sängerstadt präsentieren, ausgezahlt hat. Sie ist andererseits aber auch Ehre und Ansporn zugleich, denn wir möchten in diesen Bemühungen nicht nachlassen, sondern die vielen Chorprojekte, Bands und alle großen und kleinen Sängerinnen und Sänger weiter in ihrem Wirken unterstützen und als unsere ,Aushängeschilder‘ präsentieren.“

Beim Immateriellen Kulturerbe steht der Mensch im Mittelpunkt: Seine Bräuche, Künste, Feste und Handwerkstechniken sind kulturelle Ausdrucksformen. Das UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes von 2003 will dieses Erbe, seine Vielfalt und Kreativität bewahren und den gegenseitigen Respekt der Menschen vor ihren Kulturen stärken. Die Aufnahme ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden. Erst, wenn ein regionaler Brauch oder ein besonderes Können im Bundesweiten Verzeichnis für Immaterielles Kulturerbe eingetragen sind, haben sie eine Chance darauf, auch in die weltweiten Listen aufgenommen zu werden. 2024 wurde Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes um sechs Einträge reicher: Neben der Finsterwalder Sangestradition dürfen sich die nordhessische Schwälmer Weißstickerei, die Technokultur in Berlin, der Kirchseeoner Perchtenlauf, das Bergsteigen in Sachsen und Viez - Herstellung, Konsum und Bräuche rund um regionaltypische Weine aus Äpfeln, Birnen und Quitte – zu den besonderen Kulturformen zählen.