Fünf Jahre Strukturstärkungsgesetz: Zwischenbilanz für die Stadt Finsterwalde
Am 8. August 2020 trat das Strukturstärkungsgesetz für die Kohleregionen in Kraft. Mit dem Gesetz werden umfassende Fördermittel bereitgestellt, um vom Strukturwandel betroffene Regionen wie die Lausitz nachhaltig zu unterstützen. Bis zum Jahr 2038 stehen hierfür über zehn Milliarden Euro zur Verfügung, davon rund 3,6 Milliarden Euro für das Land Brandenburg und weitere 6,7 Milliarden Euro für direkte Bundesprojekte in den Bereichen Wissenschaft, Infrastruktur und Wirtschaft.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten zieht die Stadt Finsterwalde eine Zwischenbilanz: Mehrere Projekte konnten erfolgreich in den Prozess eingebracht und teilweise bereits in der Umsetzung vorangebracht werden. Hierzu zählen insbesondere das Fahrradparkhaus am Bahnhof, der Hortneubau an der Grundschule Nehesdorf sowie die Entwicklung des Kreativcampus an der Kulturweberei. Letzteres Projekt entstand im Rahmen des Programms Zukunftsstadt Finsterwalde 2030 durch die aktive Beteiligung der Bürgerschaft. Es befindet sich aktuell in der Genehmigungsplanung. Die ursprünglich über die Strukturförderung beantragten Projekte können in Abstimmung mit der Wirtschaftsregion Lausitz (WRL) durch andere Förderprogramm umgesetzt werden. Mit den drei Projekten beläuft sich die Investitionssumme auf voraussichtlich fast 17.000.000 € bei einer Förderung von voraussichtlich knapp 15.000.000 €.
Die Förderwürdigkeit des Projektes Neubau Hort Nehesdorf wurde Anfang August 2025 bestätigt. Eine Förderung von 90% der Gesamtkosten wurde in Aussicht gestellt. Das entspricht einer voraussichtlichen Summe von 4,5 Mio. €. Ebenfalls in Vorbereitung ist der Neubau des Sozialgebäudes am Wirtschaftshof, der moderne Sozial- und Arbeitsräume nach energetischen Standards vorsieht.
Darüber hinaus wurden verschiedene Maßnahmen durch die Stadt in Eigenleistung realisiert, nachdem eine Förderung nicht möglich war. Dazu zählen mehrere Vorhaben im Tierpark Finsterwalde. Es wurden unter anderem eine Paviananlage, eine Känguruanlage und neue Besuchertoiletten errichtet. Der Bau einer Binturonanlage befindet sich in Ausführung, eine vorgesehene Parkplatzlösung für die Besucherinnen und Besucher konnte hingegen noch nicht realisiert werden.
Gleichzeitig ist festzustellen, dass eine Reihe von Projekten nicht zur Förderung zugelassen wurde. Hierzu zählen unter anderem die geplante Errichtung einer BMX-Pumptrack-Anlage und die Erweiterung des Sportparks Finsterwalde mit einer Mehrzwecksporthalle auf dem Gelände der Tennisanlagen des TC Sängerstadt Finsterwalde sowie die Sanierung der Schulsporthalle der Grundschule Nord. Die Projekte wurden mit jeweiligen Schreiben im Juli 2025 durch die WRL als nicht förderfähig zurückgewiesen.
Für das Finsterwalder Freibad, das sowohl für den Schul- und Vereinssport als auch für den Freizeitsport von hoher Bedeutung ist, wird derzeit eine Förderung über alternative Programme wie die nachhaltige Stadtsanierung geprüft.
Insgesamt zeigt die Zwischenbilanz, dass mit Unterstützung des Strukturstärkungsgesetzes in Finsterwalde wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden konnten. Zugleich wird deutlich, dass insbesondere kleinere und soziale Projekte aufgrund der Vorgaben des Programms nur schwer zu realisieren sind. Trotz dieser Einschränkungen profitiert die Stadt bereits von den in Aussicht gestellten Mitteln, die insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich zu Verbesserungen führen.
Die erste Förderphase läuft noch bis zum Jahr 2026. Die Stadt Finsterwalde wird diesen Zeitraum weiterhin aktiv nutzen, um bestehende Projektideen in den Verfahren voranzubringen und weitere Investitionen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu sichern.