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Die Grundsteuer - Bedeutung und Auswirkungen für Finsterwalde

Die Grundsteuer ist eine wichtige Abgabe, die auf Grundstücke und Gebäude erhoben wird. Sie sichert die Finanzierung zahlreicher öffentlicher Aufgaben, wie die Instandhaltung von Straßen, Schulen, Parks oder anderen kommunalen Einrichtungen.

Zur Einordnung: Für den Haushalt der Stadt Finsterwalde bedeutete die Grundsteuer im Jahr 2024 eine Einnahme von 1,6 Mio. Euro. Die laufenden Kosten (d.h. ohne Investitionen) werden für das Jahr 2025 für den Unterhalt des Tierparks knapp 800 000 Euro betragen, die laufenden Kosten für Kitas ca. 12,2 Mio. Euro und Schulen ca. 2 Mio. Euro.

Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler fragen sich: Wie wird die Grundsteuer berechnet, und welche Rolle spielen dabei Begriffe wie Steuermessbetrag, Hebesatz? Und was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Höhe der Grundsteuer wird von zwei zentralen Faktoren bestimmt:

  1. Steuermessbetrag:
    Der Steuermessbetrag wird vom zuständigen Finanzamt (für Finsterwalde: Finanzamt Calau) festgelegt. Er basiert auf der Größe des Grundstücks, dem Wert und der Größe des Gebäudes und weiteren gesetzlichen Vorgaben. Diese Angaben haben Sie mit der Grundsteuererklärung dem Finanzamt übermittelt. Mit der Grundsteuerreform wurde diese Berechnung angepasst, da die bisherigen Regelungen vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurden.
  2. Hebesatz:
    Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den jede Kommune individuell festlegt. Er wird auf den Steuermessbetrag angewandt, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

Angenommen, das Finanzamt legt den Steuermessbetrag für ein Grundstück auf 100 Euro fest. Wenn die Kommune einen Hebesatz von 400 % wählt, ergibt sich eine Grundsteuer von 400 Euro (100 Euro x 4 = 400 Euro).

Die Grundsteuerreform und ihre Auswirkungen

Im Zuge der Grundsteuerreform mussten alle Grundstückseigentümer zwischen dem 01.10.2022 und dem 31.01.2023 eine neue Steuererklärung für ihr Grundstück beim Finanzamt einreichen. Diese Erklärung führte zu einer Neubewertung der Grundstücke, die ab dem 01.01.2025 gilt. Das Finanzamt hat daraufhin die neuen Grundsteuerwerte und Steuermessbeträge festgelegt.

Die Stadt Finsterwalde verwendet diese Steuermessbeträge als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. Dabei gilt:

  • Die Stadt Finsterwalde legt den Hebesatz fest, der in 2025 unverändert seit 2020 bei 400 % geblieben ist. Zum Vergleich: Die Städte Bad Liebenwerda (420 % in 2023) und Lübbenau (460%) liegen deutlich darüber.
  • Es gibt keine Möglichkeit, den vom Finanzamt festgelegten Steuermessbetrag direkt bei der Stadt anzufechten. Dies muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen.

Warum erhebt die Stadt Finsterwalde Grundsteuer?

Als Eigentümer von Grund und Boden sind Sie gesetzlich verpflichtet, Grundbesitzabgaben für Ihre bebauten oder unbebauten Grundstücke an die jeweilige Kommune zu entrichten. Dabei handelt es sich um eine der Einnahmequellen, die für öffentliche Dienstleistungen und Investitionen benötigt wird. Die Stadt selbst profitiert nicht von der Reform, sondern passt lediglich den Hebesatz an die neuen Steuermessbeträge an.

Ein oft genannter Begriff ist die Aufkommensneutralität. Dies bedeutet, dass die Gesamteinnahmen der Kommune durch die Grundsteuer im Vergleich zum Vorjahr nicht steigen sollen.

Häufige Fragen und Antworten

Warum kann es zu Unterschieden in der Grundsteuerhöhe kommen?
Durch die Neubewertung der Grundstücke sind die Steuermessbeträge durch das Finanzamt unterschiedlich ausgefallen. Während sie bei einigen Eigentümern gesunken sind, sind sie bei anderen gestiegen. Dies liegt an der vom jeweiligen Bundesland vorgeschriebenen Berechnungsgrundlage und den individuellen Eigenschaften jedes Grundstücks. Das Land Brandenburg hat sich für das Bundesmodell entschieden.

Was tun, wenn ich mit meinem Steuermessbescheid vom Finanzamt nicht einverstanden bin?
Falls Sie der Meinung sind, dass Ihr Steuermessbetrag fehlerhaft ist, müssen Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Die Stadt Finsterwalde hat keinen Einfluss auf die Festlegung der Steuermessbeträge.

Ich habe Widerspruch gegen des Steuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt – warum habe ich trotzdem einen Grundsteuerbescheid der Stadt Finsterwalde erhalten?
Solange das Finanzamt Ihren Widerspruch nicht bearbeitet hat, bleibt der aktuelle Steuermessbetrag gültig. Sollte der Widerspruch erfolgreich sein, teilt das Finanzamt dies der Stadt mit, und Sie erhalten automatisch einen korrigierten Grundsteuerbescheid.


Zusammengefasst: Die Stadt Finsterwalde setzt die Vorgaben des Bundes, des Landes Brandenburg und des Finanzamtes um. Die Grundsteuer bleibt eine unverzichtbare Grundlage für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben, steht dabei jedoch für die Stadt Finsterwalde weit hinter den weiteren anderen Einnahmen der Stadt wie der allgemeinen Schlüsselzuweisung des Landes und den Zuweisungen für übertragene Aufgaben zurück.