Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden

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Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?

Volltext

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Zuständige Stelle

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Fachlich freigegeben durch

Amt Peitz und ZV Dikom

Fachlich freigegeben am

17.09.2024

Zuständige Stelle

Abteilung Ordnungsverwaltung

Abteilungsleiter Sven Heller

Stadt Finsterwalde

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde

Kontakt

Frau Eichberger

Stadt Finsterwalde
Ordnungsbehördliche Aufgaben/Gewerbe

Schloßstraße 7/8
03238 Finsterwalde