Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden der Stadtverwaltung Finsterwalde sowie in den Gaststätten
Aufgrund der mehr als 35 Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage im Landkreis Elbe-Elster und gemäß § 2 Abs. 1a Nr. 2 der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg, gilt ab sofort in der Stadtverwaltung Finsterwalde eine Maskenpflicht in den Büro- und Verwaltungsgebäuden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung betrifft neben den Beschäftigten auch alle Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.